man gerne versucht, bei Unfällen an Wildbadegewässern den Eigentümer haftbar zu machen
Das ist tatsächlich etwas, das komplett abgestellt werden muss auf gesetzlicher Ebene.
Derzeit werden Eigentümer gezwungen, die Gewässer einzufrieden oder Betretungsverbote konsequent durchzusetzen, um sich nicht massiver juristischer Gefahr auszusetzen.
Eine Haftung hat es nur noch zu geben in eingefriedeten Gebieten, bei denen Eintritt verlangt wird.