An dieser Entscheidung zeigt sich mal wieder die Hohe Kunst der
Rechtsprechung: Dass ein und dasselbe Gericht in zwei völlig
identischen Sachverhalten zu diametral entgegengesetzten Urteilen
kommen kann.
Das muss man auch erst mal schaffen, ohne dabei unglaubwürdig zu
werden.
Denn natürlich gilt jedes einzelne Argument für das Europaparlament
auch in der exakt gleichen Weise für den Bundestag und die
Länderparlamente und jeden einzelnen Gemeinderat.
Es dennoch zu schaffen, aus denselben Argumenten, nach denselben
Kriterien völlig unterschiedliche Ergebnisse abzuleiten, das ist
Kunst.
Oder eben reine Willkür, zu der dann bloß passendes Blabla geliefert
wird...
Rechtsprechung: Dass ein und dasselbe Gericht in zwei völlig
identischen Sachverhalten zu diametral entgegengesetzten Urteilen
kommen kann.
Das muss man auch erst mal schaffen, ohne dabei unglaubwürdig zu
werden.
Denn natürlich gilt jedes einzelne Argument für das Europaparlament
auch in der exakt gleichen Weise für den Bundestag und die
Länderparlamente und jeden einzelnen Gemeinderat.
Es dennoch zu schaffen, aus denselben Argumenten, nach denselben
Kriterien völlig unterschiedliche Ergebnisse abzuleiten, das ist
Kunst.
Oder eben reine Willkür, zu der dann bloß passendes Blabla geliefert
wird...