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  • Mischnik

132 Beiträge seit 27.10.2012

Re: Natürlich nicht,

baby on board schrieb am 9. Januar 2014 11:49

> dann würde ja die Mobilisierung zusammenbrechen.

Dann würde das übliche folgen: Gegenanzeige Widerstand gegen die
Polizei. Außerdem sind Festnahmen auf Verdacht wegen des
Polizeigesetzes legal, also kein Grund zum klagen. 

Davon ab will die Linkspartei die Rechtslage überprüfen. Ob das
gelingt ist zweifelhaft: Grundlage für die Gefahrenzonen im
Polizeigesetz ist das Bannmeilengesetz. Und da das Verfassungsgericht
bereits das Verbot von Militäreinsätzen im inneren defacto
abgeschafft hat ('in begründeten Ausnahmen...') kann es auch diesem
Polizeigesetz zustimmen ('Gefahrenzonen sollen ja nur in
Ausnahmefällen...'). Vielleicht darf der Polizeipräsident es in
Zukunft nicht mehr selbstständig ausrufen, dann macht es halt die
SPD. Aber das Gesetz an sich wird wohl bleiben.


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