Ständig wird von der Seite der Autonomen und ihrer Sympathisanten
argumentiert, daß nur eine kleine Minderheit gewaltätig wäre, oder
die Gewalttäter gar Provokateure der Polizei seien.
Während man selbst nicht (oder nicht als erster) Gewalt ausüben
würde.
Doch dann müsste es viel öfter (und sichtbarer) Auseinandnersetzungen
zwischen den Demonstranten geben. Denn die Gewalttäter diskreditieren
ja die Ziele der Demonstranten, und wenn es gar Polizei-Provokateure
wären, wäre ein Aufmischen um so mehr zu erwarten.
Doch solche Auseinandersetzungen unter Demonstranten sind nirgends zu
sehen oder zu erkennen, nicht bei polizeilichen, und auch nicht auf
anderen unabhängigen Aufnahmen.
Schon gar nicht gibt es Hinweise oder gar Anzeigen gegen solche
Gewalttäter in den eigenen Reihen.
Auch von einer wirksamen internen Auseinandersetzung über das
Gewaltthema ist nichts zu bemerken. Und ich sagte *wirksame*
Auseinandersetzung.
Dies lässt nur einen Schluss zu: Die Gewaltäter, die Bengalo-,
Steine- und Flaschen-Werfer haben die stillschweigende Solidarität
mindestens der sie umgebenden Demonstranten (wie schwarzer Block),
mindestens aber werden sie toleriert.
Das Grundgesetz deckt solche Demonstrationen nicht ("... friedlich
und ohne Waffen..."). Und es fordert das staatliche Gewaltmonopol.
Von einer Deeskalations-Pflicht gegenüber gewaltbereiten und/oder
gewalt-toleranten Demonstranten steht hingegen nichts im Grundgesetz.
Über die Maßnahmen der Polizei kann man daher im Detail debattieren,
als Prinzip sind sie richtig und nötig.
Gruss,
TecDoc
argumentiert, daß nur eine kleine Minderheit gewaltätig wäre, oder
die Gewalttäter gar Provokateure der Polizei seien.
Während man selbst nicht (oder nicht als erster) Gewalt ausüben
würde.
Doch dann müsste es viel öfter (und sichtbarer) Auseinandnersetzungen
zwischen den Demonstranten geben. Denn die Gewalttäter diskreditieren
ja die Ziele der Demonstranten, und wenn es gar Polizei-Provokateure
wären, wäre ein Aufmischen um so mehr zu erwarten.
Doch solche Auseinandersetzungen unter Demonstranten sind nirgends zu
sehen oder zu erkennen, nicht bei polizeilichen, und auch nicht auf
anderen unabhängigen Aufnahmen.
Schon gar nicht gibt es Hinweise oder gar Anzeigen gegen solche
Gewalttäter in den eigenen Reihen.
Auch von einer wirksamen internen Auseinandersetzung über das
Gewaltthema ist nichts zu bemerken. Und ich sagte *wirksame*
Auseinandersetzung.
Dies lässt nur einen Schluss zu: Die Gewaltäter, die Bengalo-,
Steine- und Flaschen-Werfer haben die stillschweigende Solidarität
mindestens der sie umgebenden Demonstranten (wie schwarzer Block),
mindestens aber werden sie toleriert.
Das Grundgesetz deckt solche Demonstrationen nicht ("... friedlich
und ohne Waffen..."). Und es fordert das staatliche Gewaltmonopol.
Von einer Deeskalations-Pflicht gegenüber gewaltbereiten und/oder
gewalt-toleranten Demonstranten steht hingegen nichts im Grundgesetz.
Über die Maßnahmen der Polizei kann man daher im Detail debattieren,
als Prinzip sind sie richtig und nötig.
Gruss,
TecDoc