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  • kleinermüller

903 Beiträge seit 11.07.2022

Das Strafrecht ist für außenstehende kurios, aber gerecht.

Ich wurde einmal vom Vater meines Stiefsohns aus Opportunität wegen Kindesmisshandlung angezeigt. Hintergrund war ein 10 Jahre schwelender Familienkrieg zwischen meiner Freundin und ihrem Ex-Mann um deren Kindern.

Das Verfahren wurde nach Zeugenvernehmung des angeblichen Opfers (mein Stiefsohn) und seinem Vater nach 4 Monaten Ermittlung nach 170 StPO eingestellt.
Anschließend beantragte der Vater nach 172 StPO eine Klageerzwingung.
Es wurde weitere 20 Monate gegen mich ermittelt (insgesamt rund 2 Jahre), bevor es zur Anklage kam. Die Anklageschrift war mit Briefkopf genau 2 DIN A4 Seiten lang.

Das Verfahren wurde dann nach 153 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt und zwar deshalb, weil dieser Beschluss durch StA, Gericht und Angeklagtem (ohne das mutmaßliche Opfer) getroffen werden kann. Und dieser Beschluss unanfechtbar ist.

Ich hatte mich einer Anklage stellen wollen, weil es keinerlei Beweise gab, aber weder StA noch Gericht noch mein RA wollten in dieses Verfahren. Man hat mich sogar inständig darum gebeten, der Einstellung zuzustimmen, damit nicht mehr Arbeit entsteht.

So läuft Justiz heute.

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