ist auch kein Freispruch zweiter Klasse.
Vielmehr ist es generell so, daß die Anklage die Schuld des Angeklagten beweisen muß. Gelingt ein solcher Beweis nicht, dann ist der Angeklagte unschuldig.
ist auch kein Freispruch zweiter Klasse.
Vielmehr ist es generell so, daß die Anklage die Schuld des Angeklagten beweisen muß. Gelingt ein solcher Beweis nicht, dann ist der Angeklagte unschuldig.