Ansicht umschalten
Avatar von mann-oh-mann
  • mann-oh-mann

mehr als 1000 Beiträge seit 01.01.2014

Re: Der Artikel handelt nicht vom Verwaltungsrecht...

Die Verfahren sind natürlich vo einem speziell dafür prädestinierten Anwalt 'eingereicht' worden.
Und nach einigem hin und her wurden die Verfahren aufgrund von Verfahrensfehlern eingestellt, bevor es überhaupt zur Verhandlung vor einem Gericht kam.
Wir sind, zugunsten unserer Kindes, zu unserem Recht gekommen. Aber andere in der gleichen/ähnlichen Situation nicht.
Und gegen Verfahrensfehler gibt es keine Einspruchs Möglichkeit/oder den Gang vor eine höhere Instanz (so auf jeden Fall die Aussage unseres - wenn man seine Erfolge zugrunde legt - echt guten Anwalts).

Allerhöchstens eine privatrechtliche Klage. Die aber ja ohne Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit von Gerichten keinen Sinn macht.

Da hackt die eine Krähe der anderen kein Auge aus!

Bewerten
- +
Ansicht umschalten