Ansicht umschalten
Avatar von jc1
  • jc1

mehr als 1000 Beiträge seit 16.07.2012

Im Verwaltungsrecht läuft das eben anders...

mann-oh-mann schrieb am 20.06.2023 18:41:

Die Verfahren sind natürlich vo einem speziell dafür prädestinierten Anwalt 'eingereicht' worden.
Und nach einigem hin und her wurden die Verfahren aufgrund von Verfahrensfehlern eingestellt, bevor es überhaupt zur Verhandlung vor einem Gericht kam.
Wir sind, zugunsten unserer Kindes, zu unserem Recht gekommen. Aber andere in der gleichen/ähnlichen Situation nicht.
Und gegen Verfahrensfehler gibt es keine Einspruchs Möglichkeit/oder den Gang vor eine höhere Instanz (so auf jeden Fall die Aussage unseres - wenn man seine Erfolge zugrunde legt - echt guten Anwalts).

Allerhöchstens eine privatrechtliche Klage. Die aber ja ohne Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit von Gerichten keinen Sinn macht.

Da hackt die eine Krähe der anderen kein Auge aus!

...und die Ämtler müssen regelmäßig auch nicht dafür geradestehen, wenn sie Mist bauen ("Verfahrensfehler"). Aber was hier beschrieben wird, sieht nicht nur nicht nach einem Strafverfahren aus, sondern nach einem Widerspruchsverfahren. Und das wird im ersten Durchgang gar nicht vor einem ordentlichen Gericht verhandelt, was bedeutet, daß das Thema des Artikels sogar in zweifacher Hinsicht verfehlt wurde. Aber was soll's.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten