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Avatar von mann-oh-mann
  • mann-oh-mann

mehr als 1000 Beiträge seit 01.01.2014

Re: Verwaltungsrecht ungleich Strafrecht (ungleich Zivilrecht)

Ja, ist so.

Eigentlich könnte hier stehen, kwT.

Wenn man nicht die gleichen Maßstäbe ansetzt, sollte sich nicht Rechtsstaat nennen.

Die Beamten, die wissentlich und vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen haben, um sich zu bereichern (ihren Posten nicht aufs Spiel zu setzen, da die Gesetzeslage in meinem Bundesland leider noch nicht angepasst werden konnte, und von Politikern die Anordnung kam, auf geltendes Recht zu schei... - wissentlich und vorsätzlich), werden in keinem Falle dafür belangt. Allerdings wird von mir, als Staatsbürger erwartet, daß indirekt für ihre Gehälter und Pensionen aufkomme.
Und es ist ja bei uns bekanntlich möglich, sein Geld auf ehrliche Art und Weise zu verdienen.

Nenne es wie du willst. Meinetwegen auch Rechtsstaat. Aber niemand sollte von mir verlangen, daß ich auch nur noch 1 Cent freiwillig rausrücken werde, für Verbrecher.

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