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  • Cyberneulandbingobuzzer

mehr als 1000 Beiträge seit 20.05.2015

Rechtsmythen - Theorie und Praxis

Unschuldsvermutung, Freispruch aus Mangel an Beweisen... für den A...

Ich wurde mal in erster Instanz für einen vermeintlichen Raub verurteilt für den es keinen Beweis gab, nur die Behauptung eines Mannes. Da ich nichts zur Aufklärung beitragen wollte, weil mein Privatleben keinen was angeht, wurde ich als schuldig verurteilt. Zur negativen Funkzellenprüfung unterstellte der Richter sogar, dass ich wohl nur zu schlau gewesen wäre und mein Handy wohl ausgeschaltet hätte.

In zweiter Instanz wurde ich dann frei gesprochen, aber nur, weil ich mein Leben nackig gemacht habe, sonst wäre ich laut Richter mangels Mithilfe bei der Aufklärung wieder verurteilt worden. Da ich Zeugen brauchte um meine Unschuld zu beweisen, musste ich auch einen meiner beruflichen Auftraggeber mit einbeziehen, was natürlich super für mein Bild von mir bei diesem war. Aber das war eh schon nicht mehr so wichtig, weil die Polizei bereits dort vorstellig geworden war und denen sagte, dass sie wegen Raubes gegen mich ermitteln.

Wie gesagt, das alles incl. Hausdurchsuchung ohne jeden Beweis. Es geht in der Praxis in einem solchen Fall nur darum, wer seine Position überzeugender vorträgt, Beklagter oder Kläger. Beweise braucht es da nicht. Schuldig bis zum Beweis der Unschuld, so läuft es nach meiner Erfahrung in der Praxis.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.06.2023 17:03).

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