... das es um einen "kleineren" Fall ging, der vorm Amtsgericht angeklagt wurde. Darum hattest Du vorm Landgericht noch eine zweite Tatsacheninstanz und die Richter am Langericht konnten ihre eigen Beweiswürdigungsfreiheit wahrnehmen.
In einem "schwerwiegenden" Fall wird gleich vorm Landgericht angeklagt. Danach gibt es dann nur die Revision vorm BGH. Das ist aber keine Tatsacheninstanz, sondern lediglich die Prüfung auf Rechtsfehler aufgrund der Aktenlagen.
Dieses schreiende Ungleichgewicht ist der eigentliche Skandal in unserem Justizwesen und lässt mich manchesmal den "Rechtsstaat" nur in Anführungszeichen schreiben. Obgleich ich als ehrenamtlicher Richter am Landgericht in diesem System mitwirke und großen Wert darauf lege, daß kein Unschuldiger verurteilt wird.*
Gruß trainspotter
* Schlußfolgerung weil menschliches Handeln und Entscheiden oft fehlerhaft ist: Lieber einen Schuldigen laufen lassen, als einen Unschuldigen "zu hängen". Unbefriedigend, aber anders kann man einen Rechtsstaat nicht machen - auch wenn es immer noch und wieder versucht wird.