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  • Netzweltler

mehr als 1000 Beiträge seit 02.05.2012

Der zugrundeliegende Fall geschah in den 1980ern

Die Beweisaufnahme (damals noch keine DNA-Auswertung) und das Verfahren könnten sich heute also in dieser Form nicht mehr wiederholen.

Außerdem werden die Ermittlungsbehörden aufgrund dieses BVerG-Urteils zukünftig noch mehr darauf hinarbeiten, ein Verfahren nur mit ausreichender Beweislast anzustrengen.

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