in dem er alle Einzelheiten, die nur Täterwissen sein können darlegt?
Wäre er trotzdem nicht mehr zu belangen?
Ich kenne die Einzelheiten dieses Falles nicht, aber vermutlich kommen ja auch Falschaussagen und falsche Alibis aus dem Umfeld hinzu, die damals im Zweifel für den Angeklagten sprachen.
Diese Vergehen sind natürlich verjährt, der Mord aber nicht.
Ob diese neue DNA-Auswertung den Falls zweifelsfrei entschieden hätte, weiß ich nicht, aber es bleibt ein bitterer Beigeschmack, da hilft auch kein Verweis auf die Statistik mit nur 8 Freisprüchen in Mordprozessen im Jahr 2021.