KarierterHut schrieb am 03.11.2023 09:04:
Exilzensor schrieb am 03.11.2023 03:47:
Glücklicherweise hat sich dies nicht bewahrheitet. Die Rechtssicherheit von 83 Millionen Menschen wiegt schwerer, als der (menschlich nachvollziehbare) Wunsch nach Bestrafung eines Einzelnen.
Diese Entscheidung trägt nicht zur Rechtssicherheit bei sondern zerstört diese. Jedes Fehlurteil, Arbeitsüberlasung oder Schlamperei der Ermittlungsbehörden, Terminschwierigkeiten der Justiz usw., all das kann zur Nicht-Bestrafung eines Täters führen, der dann für immer ind ewig über sein(e) Opfer lachen kann.
Gibt es für solche Fälle nicht das Mittel der Revision?