Auch, wenn es im Einzelfall schmerzt. Aber wäre das BVerfG hier dem Gesetzgeber gefolgt, dann könnten Bürger mit immer neuen Verfahren in der gleichen Sache auf Jahrzehnte belästigt werden. Und nur ein Narr kann glauben, dass die Beschränkung auf Mord ewig gehalten hätte. Müssten Fälle von Kindesmissbrauch nicht ebenso bei neuen Erkenntnissen neu auferollt werden? Oder bei Verdacht der Unterstützung von Terrorismus? Oder bei besonders schweren Fällen von Beleidigungen von Personen des öffentlichen Lebens?
Bis de eadem re non sit actio
Niemand darf leichtfertig elementare Grundsätze, die schon seit Jahrtausenden gelten, über Bord werfen. Erst recht gilt dies für das Verbot der Rückwirkung.
Es spricht Bände, dass offenbar niemand der beteiligten Justizminster von Bund und Ländern da kein Problem sah. Bundespräsident Steinmeier hat den Murks zwar unterzeichnet, aber wenigstens seine Bedenken zu Papier gegeben.