Ansicht umschalten
Avatar von Nicolas Neuss
  • Nicolas Neuss

82 Beiträge seit 16.01.2014

Was mir nicht gefällt...

... ist die Ungenauigkeit auch in diesem Beitrag, in dem über Artikel 103, Absatz 3 (GG) gesagt wird: "Er regelt ein Mehrfachbestrafungs- beziehungsweise ein Mehrfachverfolgungsverbot."
Ich habe mir den Artikel angesehen. Da steht wortwörtlich:
"(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden."
Das ist ganz klar ein Verbot einer Mehrfachbestrafung, nichts anderes lässt sich daraus herauslesen. Da musste das BVG schon sehr frei "interpretieren", um daraus das Verbot einer "Mehrfachverfolgung" zu machen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten