dass Straftaten nach einer Verjährungsfrist nicht mehr gerichtlich verfolgt werden dürfen, genauso wie ein gerichtlicher Freispruch mangels Beweisen nach neu gefundenen Beweisen nicht mehr aufgehoben werden darf, z.B. schwerer Raubüberfall, Vergewaltigung,.....
Bei Mord gibt es bzgl. Verjährung eine Ausnahme, warum nicht auch beim Verbot der zweiten Verhandlung vor Gericht, wenn es bei der ersten einen Freispruch gab ?
D.h. Glück gehabt, wenn die polizeilichen Ermittlungen, auf die das ersten Urteil basierte, mangelhaft waren, Belohnung mit unanfechtbarem Freispruch, wenn die Spurenverwischung perfekt war (und sich dies später nur durch etwas Unvorhersehbares wieder änderte)