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102 Beiträge seit 30.03.2009

RE: Krude Wortschöpfung

> > Er wurde meiner Meinung nach für ein "Gedankenverbrechen" verurteilt. 

> Deine Meinung in allen Ehren, aber sie ist falsch. Hätte Mahler nur
> gedacht, gäbe es keinen Grund zur Anklage; er hat sich aber
> öffentlich geäußert. Auch Hitler hat "nur" ein Buch geschrieben und
> Reden gehalten, aber keinen Menschen getötet.

Hitlers "Mein Kampf" ist nicht verboten, darf verkauft, besessen und
gelesen werden. Der Nationalsozialismus ist nicht deswegen eine
verbrecherische Diktatur, weil er industriemäßig Menschen (Juden)
ermordet hat. 

Niemand kann gezwungen werden, KEIN Antisemit oder Rassist zu sein.
Warum soll jemand nicht sagen dürfen, er möchte NICHT von einem
Schwarzen (Moslem usw.) regiert werden (als Bundeskanzler bspw.). 

Jeder sollte das Recht auf Dummheit haben. 

Solange er NICHT zu Gewalt aufruft oder anstachelt, sondern lediglich
seine Meinung zu einem geschichtlichen Ereignis kundtut, gehört er
nicht für elf Jahre ins Gefängnis. 

Bitte meinen Beitrag sorgfältig lesen. Sollte Herr Mahler zu
Gewalttaten aufgerufen haben, oder Gewalttaten gebilligt haben, fällt
das natürlich nicht mehr unter Meinungsfreiheit. 

P.S. Informiere dich bitte mal, was z.B. in Amerika in Sachen
Meinungsfreiheit alles erlaubt ist.

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