Uwe Richard schrieb am 1. April 2009 14:45
> Herr Mahler wurde vermutlich* auf Grund der ihm von Artikel 18 und 19
> der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte** gewährten Rechte zu
> elf Jahren Gefängnis verurteilt.
Nein. Wenn schon, dann Artikel 29, Abs. 2 oder Artikel 30. Siehe dazu
ganz unten.
> Er wurde meiner Meinung nach für ein "Gedankenverbrechen" verurteilt.
Deine Meinung in allen Ehren, aber sie ist falsch. Hätte Mahler nur
gedacht, gäbe es keinen Grund zur Anklage; er hat sich aber
öffentlich geäußert. Auch Hitler hat "nur" ein Buch geschrieben und
Reden gehalten, aber keinen Menschen getötet.
> Frau von der Leyen bezeichnete es als ihre "Aufgabe", das
> "millionenschwere Massengeschäft" mit Kinderpornographie hierzulande
> ... zu stören.
Anderes Thema.
> Ein hochrangiger Politiker schlägt öffentlich vor, bei
> Waffenbesitzern sollten unangemeldete Hausbesuche stattfinden (siehe
> Artikel 12).
Anderes Thema.
> Und ich frage mich:
> Muss jemand, der das "millionenschwere Massengeschäft" leugnet in
> Zukunft mit Haftstrafen rechnen, weil er ein Gedankenverbrechen
> begangen hat?
Nein, Denken ist nicht strafbar. Er wird verurteilt, wenn er es
öffentlich äußert.
> Muss jemand, der auf die bloße Existenz von "Zensurlisten" hinweist,
> in Zukunft mit einer Haftstrafe rechnen?
Anderes Thema.
> Muss jemand, der völlig legal, Waffen besitzt, damit rechnen, dass
> eines morgens einige Herrn in schwarzen Ledermänteln sich gewaltsam
> Zutritt zu seiner Wohnung verschaffen? Hatten wir das nicht schon
> einmal?
Anderes Thema.
> Bedauerlicherweise existiert in Deutschland keine Partei mehr, die
> für die Freiheitsrechte der Bürger eintritt. Noch schlimmer ist es
> aber, dass eine Mehrheit der Bürger dieses Landes bereit zu sein
> scheint, seine Freiheit dem Leviathan Staat zu opfern.
> Dieses Land ist in einem bedauernswerten, ja jämmerlichen Zustand.
Richtig, aber anderes Thema.
> * Mir ist nicht bekannt, dass oder ob Herr Mahler zu Gewalttaten
> gegen Menschen aufgerufen hat.
> ** http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm
Maßgeblich für die Rechtsprechung sind vor allem die nationalen
Gesetze, also das Grundgesetz und das StGB.
> Herr Mahler wurde vermutlich* auf Grund der ihm von Artikel 18 und 19
> der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte** gewährten Rechte zu
> elf Jahren Gefängnis verurteilt.
Nein. Wenn schon, dann Artikel 29, Abs. 2 oder Artikel 30. Siehe dazu
ganz unten.
> Er wurde meiner Meinung nach für ein "Gedankenverbrechen" verurteilt.
Deine Meinung in allen Ehren, aber sie ist falsch. Hätte Mahler nur
gedacht, gäbe es keinen Grund zur Anklage; er hat sich aber
öffentlich geäußert. Auch Hitler hat "nur" ein Buch geschrieben und
Reden gehalten, aber keinen Menschen getötet.
> Frau von der Leyen bezeichnete es als ihre "Aufgabe", das
> "millionenschwere Massengeschäft" mit Kinderpornographie hierzulande
> ... zu stören.
Anderes Thema.
> Ein hochrangiger Politiker schlägt öffentlich vor, bei
> Waffenbesitzern sollten unangemeldete Hausbesuche stattfinden (siehe
> Artikel 12).
Anderes Thema.
> Und ich frage mich:
> Muss jemand, der das "millionenschwere Massengeschäft" leugnet in
> Zukunft mit Haftstrafen rechnen, weil er ein Gedankenverbrechen
> begangen hat?
Nein, Denken ist nicht strafbar. Er wird verurteilt, wenn er es
öffentlich äußert.
> Muss jemand, der auf die bloße Existenz von "Zensurlisten" hinweist,
> in Zukunft mit einer Haftstrafe rechnen?
Anderes Thema.
> Muss jemand, der völlig legal, Waffen besitzt, damit rechnen, dass
> eines morgens einige Herrn in schwarzen Ledermänteln sich gewaltsam
> Zutritt zu seiner Wohnung verschaffen? Hatten wir das nicht schon
> einmal?
Anderes Thema.
> Bedauerlicherweise existiert in Deutschland keine Partei mehr, die
> für die Freiheitsrechte der Bürger eintritt. Noch schlimmer ist es
> aber, dass eine Mehrheit der Bürger dieses Landes bereit zu sein
> scheint, seine Freiheit dem Leviathan Staat zu opfern.
> Dieses Land ist in einem bedauernswerten, ja jämmerlichen Zustand.
Richtig, aber anderes Thema.
> * Mir ist nicht bekannt, dass oder ob Herr Mahler zu Gewalttaten
> gegen Menschen aufgerufen hat.
> ** http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm
Maßgeblich für die Rechtsprechung sind vor allem die nationalen
Gesetze, also das Grundgesetz und das StGB.