Volle Deckung! schrieb am 31. März 2009 13:13
> Der § 130 StGB ist einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung
> nicht würdig.
Hast Du auch eine Begründung dafür, die Du uns freundlicherweise
zukommen lassen möchtest?
> Der § 130 StGB ist einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung
> nicht würdig.
Hast Du auch eine Begründung dafür, die Du uns freundlicherweise
zukommen lassen möchtest?