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Geständnis und Reue wirken strafmildernd

itsme01 schrieb am 31. März 2009 15:41

> wenn der täter beim prozess auf "nicht schuldig" plädiert, dann muss
> man ihn noch einmal extra bestrafen?
A) Geständniss und Reue wirken vor Gericht strafmildernd, d.h. auf
nichtschuldig zu plädieren bei erwiesener Schuld bedeutet de facto
sich selbst nochmal zu bestrafen.

B) Auf nichtschuldig zu plädieren ist keine Beleidigung auch bei
erwiesener Schuld. Aber wenn man im Gerichtssaal z.b. sein Opfer
beleidigt, kann man dafür auch nochmal belangt werden,
selbstverständlich.

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