WilliamLee schrieb am 31. März 2009 15:50
> Die Motivation entscheidet nicht darüber ob es strafwürdig ist.
Nein, aber sie entscheidet darüber, was von apodiktischen Aussagen
wie
"Holocaustleugnung wird betrieben, um die Opfer zu verspotten" zu
halten ist.
> D.h.: Ob jemand mit seiner Holocaustleugnung die Opfer verhöhnen
> will, ist in einer juristischen Diskussion erstmal egal. Und ich
> denke die diskussion hier geht darum zu entscheiden, ob es erlaubt
> sein sollte oder nicht.
Abgesehen davon, dass ich gar nicht über die Frage diskutieren
wollte, ob es erlaubt sein sollte, kann diese Diskussion per se keine
juristische sein.
> Die Motivation entscheidet nicht darüber ob es strafwürdig ist.
Nein, aber sie entscheidet darüber, was von apodiktischen Aussagen
wie
"Holocaustleugnung wird betrieben, um die Opfer zu verspotten" zu
halten ist.
> D.h.: Ob jemand mit seiner Holocaustleugnung die Opfer verhöhnen
> will, ist in einer juristischen Diskussion erstmal egal. Und ich
> denke die diskussion hier geht darum zu entscheiden, ob es erlaubt
> sein sollte oder nicht.
Abgesehen davon, dass ich gar nicht über die Frage diskutieren
wollte, ob es erlaubt sein sollte, kann diese Diskussion per se keine
juristische sein.