Der (Schnell-)Prozess wurde üblicherweise nicht vor einem
ordentlichen Gericht abgehalten, sondern an Ort und Stelle der
Verhaftung von einem 3-köpfigen Gremium, dass die Vollmacht hatte,
als Gericht zu dienen. Ist natürlich die Frage, ob man das noch als
Prozess (Schauprozess) bezeichnen will.
Die "Beichtrituale" in den Betriebsgruppen würde ich auch in die
Kategorie Schauprozess einordnen, insofern waren von den
Schauprozessen wesentlich mehr als nur die hochrangigen Betroffen.
Ist natürlich eine Definitionsfrage, was man jetzt alles als
Schauprozess begreifen darf.
ordentlichen Gericht abgehalten, sondern an Ort und Stelle der
Verhaftung von einem 3-köpfigen Gremium, dass die Vollmacht hatte,
als Gericht zu dienen. Ist natürlich die Frage, ob man das noch als
Prozess (Schauprozess) bezeichnen will.
Die "Beichtrituale" in den Betriebsgruppen würde ich auch in die
Kategorie Schauprozess einordnen, insofern waren von den
Schauprozessen wesentlich mehr als nur die hochrangigen Betroffen.
Ist natürlich eine Definitionsfrage, was man jetzt alles als
Schauprozess begreifen darf.