Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 29.11.2005

Prozess

Der (Schnell-)Prozess wurde üblicherweise nicht vor einem
ordentlichen Gericht abgehalten, sondern an Ort und Stelle der
Verhaftung von einem 3-köpfigen Gremium, dass die Vollmacht hatte,
als Gericht zu dienen. Ist natürlich die Frage, ob man das noch als
Prozess (Schauprozess) bezeichnen will.

Die "Beichtrituale" in den Betriebsgruppen würde ich auch in die
Kategorie Schauprozess einordnen, insofern waren von den
Schauprozessen wesentlich mehr als nur die hochrangigen Betroffen.
Ist natürlich eine Definitionsfrage, was man jetzt alles als
Schauprozess begreifen darf.
Bewerten
- +
Ansicht umschalten