Relativierung, in der art, dass man den Holocaust mit anderen
Verbrechen vergleicht ist keineswegs verboten. Man kann sehr wohl
sagen, dass die Nazis ~6Mio Juden umgebracht haben, Stalin seine 6
Mio toten in der Ukraine aber auch erreicht haben wird. Persönlich
halte ich von dieser seltsamen Aufrechnungsmethodik wenig, aber um es
nochmal klar zu sagen, Relativierung in diesem Sinne ist nicht
verboten. Ernst Nolte hat ganze Bücher und Artikel in diesem Sinne
geschrieben und es gab selbstverständlich keine Verbotsdiskussion
oder ähnliches.
Verboten ist eine Relativierung, die zwingend nahelegt, dass es alles
gar nicht so schlimm war, bzw. die Opferzahlen keineswegs
vergleichbar waren. Also eine Gleichsetzung des Holocaust mit bspw.
dem letzten Gaza Krieg, aber selbst dann wird man meist nicht
belangt, wenn man aufpasst nicht fälschlich zu behaupten, dass die
Opferzahlen die selben seien.
Ein weiterer Mythos ist, dass es verboten wäre, die "Singularität"
des Holocaust anzuzweifeln. Man muss klar unterscheiden, zwischen
dem, was in Deutschland strafwürdig nach §130 ist und Dingen die
einfach gegen einen Mehrheitskonsens oder schlicht den guten
Geschmack verstoßen.
Verbrechen vergleicht ist keineswegs verboten. Man kann sehr wohl
sagen, dass die Nazis ~6Mio Juden umgebracht haben, Stalin seine 6
Mio toten in der Ukraine aber auch erreicht haben wird. Persönlich
halte ich von dieser seltsamen Aufrechnungsmethodik wenig, aber um es
nochmal klar zu sagen, Relativierung in diesem Sinne ist nicht
verboten. Ernst Nolte hat ganze Bücher und Artikel in diesem Sinne
geschrieben und es gab selbstverständlich keine Verbotsdiskussion
oder ähnliches.
Verboten ist eine Relativierung, die zwingend nahelegt, dass es alles
gar nicht so schlimm war, bzw. die Opferzahlen keineswegs
vergleichbar waren. Also eine Gleichsetzung des Holocaust mit bspw.
dem letzten Gaza Krieg, aber selbst dann wird man meist nicht
belangt, wenn man aufpasst nicht fälschlich zu behaupten, dass die
Opferzahlen die selben seien.
Ein weiterer Mythos ist, dass es verboten wäre, die "Singularität"
des Holocaust anzuzweifeln. Man muss klar unterscheiden, zwischen
dem, was in Deutschland strafwürdig nach §130 ist und Dingen die
einfach gegen einen Mehrheitskonsens oder schlicht den guten
Geschmack verstoßen.