Till Lindemann: „Unbeteiligte Dritte“ haben Strafanzeigen gestellt
In einer am Montag (26.06.) von der Anwaltskanzlei Schertz Bergmann veröffentlichten Presseerklärung heißt es, dass ein beauftragter Rechtsanwalt „Einsicht in die Akte des bei der Staatsanwaltschaft Berlin geführten Ermittlungsverfahrens“ nehmen konnte. „Die Einsichtnahme bestätigte vorangegangene Pressemitteilungen, wonach das Ermittlungsverfahren nicht auf Strafanzeigen vermeintlicher Opfer zurückgeht. Anzeigenerstatter sind unbeteiligte Dritte, die ihre Anzeigen ausschließlich auf Medienberichte und Vorwürfe in den sozialen Netzwerken stützen. Des Weiteren ergab sich aus der Akteneinsicht, dass bislang keine objektiven Beweismittel, die für eine Tatbegehung unseres Mandanten sprechen, vorliegen.“
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