Schon seit Freitag gilt dort eine Ausnahme von der Quarantäne für Menschen, die
„mindestens 14 Tage vor der Einreise eine Impfung gegen das Coronavirus vollständig abgeschlossen haben“ oder
„ein ärztliches Zeugnis über eine bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegende (…) bestätigte Infektion“ vorlegen können, wie es wörtlich heißt.
Also jemanden, der die Infektion durchgemacht hat, gilt nur für sechs Monate als immun, aber wer geimpft ist, unbegrenzt lange. Dabei ist der Schutz nach durchgemachter Infektion viel breiter und gegen das gesamte Virus gerichtet, wohingegen die Impfung nur eine Immunreaktion gegen ein Spike-Protein bewirken kann.
Jeder Verwaltungsrichter, der kein Gläubiger der Corona-Kirche ist (hoffentlich gibt's da noch ein paar von), haut dem Gesetzgeber das um die Ohren, wenn dagegen jemand klagt, dessen Infektion länger als sechs Monate her ist.