Dann lesen wir doch mal im GG nach:
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
MITwirken ist nicht "die Oberhand geben".
Was die politischen Parteien in Deutschland seit Jahrzehnten durchziehen ist alles andere, aber nicht konform zum GG.
Denn:
Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
So steht es geschrieben.
Muß man aber nicht verstehen.