mit dem Verständnis von Art. 38 GG überfordert zu sein. Auch wenn es faktisch andersrum ist, bestimmen juristisch die Abgeordneten und eben nicht Parteien.
mit dem Verständnis von Art. 38 GG überfordert zu sein. Auch wenn es faktisch andersrum ist, bestimmen juristisch die Abgeordneten und eben nicht Parteien.