Pearphidae schrieb am 24.10.2024 15:19:
Nicht in Bezug auf das Selbstverteidigungsrecht, denn das wird von Artikel 51 als "naturgegeben" bezeichnet.
Ja, aber das "naturgegeben" bezieht sich auf einen angegriffenen Staat.
Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung
Individuelle Selbstverteidigung meint hier einen einzelnen Staat, nicht ein Individuum oder eine Gruppe innerhalb eines Staates.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.10.2024 01:54).