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Avatar von szul
  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Kostenstreckung über Staatsfond?

So eine Sanierung kostet erstmal.
Einmalig.

Das können sich viele Leute nicht so einfach leisten,
sowohl unter den Mieters als auch unter den Vermietern.

Und wie man hier in vielen Threads sehen kann
werden die Kosten so oder so bei den Mietern landen.

Wäre es da nicht eine sinnvolle Lösung,
dass diese einmaligen Kosten ersteinmal
von einem Staatsfond getragen werden,
und dann nach und nach über Jahre
zurückgezahlt werden?

Und natürlich muss man die Sanierungskosten
in Relation zur aktuellen Miete setzen.
Es ist halt nun einmal so,
dass wir "sanierungstechnische Totalschäden" rumstehen haben.
Daher sollte es einen "Vermieteranteil" bei den Sanierungskosten geben,
abhängig von zu erwartenden Sanierungskosten.
Schliesslich erhält der Vermieter durch die Sanierung ja auch einen Wertzuwachs.
Diesen einzig von den Mietern zahlen zu lassen wäre unfair.
Also geht ein Teil der Immobilie an den Staat,
welcher dem Wertzuwachs entspricht.

Wenn dann die Einsparungen bei den Heizkosten
die zurück zu zahlenden Raten sogar noch decken,
dann bleiben als einzige Kosten der Zinsverlust des Staates.
Denn die Kosten der Sanierung sollten ja
dem Wertzuwach der Immobilie entsprechen,
welche dann ja Staatsbesitz ist.

Die Vermieter haben das Recht (und die Pflicht?)
den Staatsanteil an der Immobilie
zurückzukaufen.
Ebenfalls über Raten,
so dass beide Laufzeiten,
die Mieter- und die Vermieterlaufzeit
gleich lang sind.

So kann der Mieter nach Ablauf der Laufzeit die Miete erhöhen
(die Immobilie hat ja einen Wertzuwachs erfahren),
dafür fallen beim Mieter aber die Ratenzahlungen an den Staatsfond weg.

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