Die Hartz'ler bekommen ihre Butze sowieso warm bezahlt.
Die können sowieso, wie Graf Koks, die Heizungen auf volle Pulle laufen lassen, während gleichzeitig Dauerlüften angesagt ist.
Definitiv NEIN.
Wer Hartz IV bezieht (oder Sozialhilfe / Grundsicherung) erhält im Regelsatz als Mietkostenübernahme NUR das, was das Amt für "angemessen" hält.
Seit einigen Jahren dürfen Jobcenter, ARGEN und Sozialämter SELBST festlegen, was sie als "angemessen" ansehen.
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ebenso von Region zu Region innerhalb der Bundesländer.
Eine komplette Übernahme der Miete (Kaltmiete + Nebenkosten) gibt es nirgends!
Die Kaltmiete muss "angemessen" (niedrig) sein, und Nebenkosten werden nur zum Teil übernommen.
Die Heizkosten werden bezahlt - allerdings wird verlangt, dass man "wirtschaftlich" heizt. Erscheinen die Heizkosten dem Amt zu hoch, wird eine Prüfung angesetzt, was in letzter Zeit deutlich häufiger geschieht. Ergibt diese Prüfung, dass "unwirtschaftlich" geheizt wurde, werden die Heizkosten nur bis zu einer gewissen Grenze übernommen.
Wie ich bereits erwähnte, arbeite ich als Reha-Therapeut mit (mehrfach) behinderten Menschen. Viele von denen beziehen Grundsicherung, daher bin ich mit der Materie einigermaßen vertraut.
Ich hielt Sie aufgrund Ihrer Beiträge bisher für einen eher sachlichen Menschen.
Bitte informieren Sie sich, ehe Sie so pauschal und abwertend über erwerbslose Menschen schreiben.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.02.2022 20:35).