Das ist richtig. Die Bemessungsgrundlage dafür der örtliche Durchschnitt. Und der ist nicht unbedingt niedrig und auch bezogen auf Quadratmeter. Und da haben wir tatsächlich das Problem, dass ein Altmietvertrag für eine relativ große Wohnung gerne günstiger ist als ein Neumietvertrag für eine kleinere Wohnung wobei generell kleinere Wohnungen unverhältnismäßig teuer sind, unter anderem auch wegen der Stellplatzverordnung.
Insofern ist die Ursprungsaussage nicht ganz falsch, eher nur etwas überzogen.