Weserpirat schrieb am 24. Juli 2013 23:43
> 1. Rückfallquote Null.
>
> 2. Mit Ausnahme des US-Systems mit ihrer Anwaltsindustrie preiswerter
> als Knast.
>
> 3. Es wäre zu prüfen ob die Anzahl von tödlichen Fehlurteilen kleiner
> ist als die Zahl der statisch bestimmbaren Opfer von Mördern als
> Rückfalltäter.
>
> ( Siehe der Polizistenmord von Augsburg, bereits einmal wegen Mord
> verurteilt, denke auch an mordende Sexualstraftäter )
Falls die Todesstrafe mit den Menschenrechten vereinbar wäre, was sie
aber nicht ist, wo wäre dann die Entschuldigung auch nur für ein
vollstrecktes Fehlurteil? Das wäre ja dann ein Justizmord, willst du
die Richter und Henker dafür dann auch an die Wand stellen...
> 1. Rückfallquote Null.
>
> 2. Mit Ausnahme des US-Systems mit ihrer Anwaltsindustrie preiswerter
> als Knast.
>
> 3. Es wäre zu prüfen ob die Anzahl von tödlichen Fehlurteilen kleiner
> ist als die Zahl der statisch bestimmbaren Opfer von Mördern als
> Rückfalltäter.
>
> ( Siehe der Polizistenmord von Augsburg, bereits einmal wegen Mord
> verurteilt, denke auch an mordende Sexualstraftäter )
Falls die Todesstrafe mit den Menschenrechten vereinbar wäre, was sie
aber nicht ist, wo wäre dann die Entschuldigung auch nur für ein
vollstrecktes Fehlurteil? Das wäre ja dann ein Justizmord, willst du
die Richter und Henker dafür dann auch an die Wand stellen...