Problematisch ist diese rechtswidrige Praxis, weil nach dem völkerrechtlichen Prinzip der Nichtzurückweisung (Non-Refoulment) jeder Mensch das Recht hat, in einem anderen Staat Zuflucht vor Menschenrechtsverletzungen zu finden, indem ein Asylantrag gestellt werden kann.
Wurde denn mal geprüft wie viele tatsächlich vor Menschenrechtsverletzungen geflüchtet sind?
Ich denke hier wäre etwas Ehrlichkeit und Offenheit mal ganz gut... Das Thema ist schlicht zu kompliziert um es einfach zu lösen.