Die Ausgangsthese ist falsch. Pushbacks sind nicht pauschal illegal.
Im Februar 2020 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, dass Push-Backs an der EU-Außengrenze unter gewissen Umständen erlaubt sind und nicht gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstoßen.
https://www.deutschlandfunk.de/push-backs-grundsatzurteil-erlaubt-direkte-abschiebung-nach.795.de.html?dram:article_id=470218