GordonHannes schrieb am 08.02.2021 09:33:
Das Grundgesetz wird nicht ignoriert.
Das Grundgesetz regelt NUR den rechtlichen Anspruch des Asylantragstellers aber verbietet Deutschland natürlich nicht frewillig Asyl zu gewähren auch wenn durch ein sicheres Drittland eingereist wurde.
Die hier lebenden Einheimischen werden gezwungen fuer fremde Einwanderer aufzukommen ob sie wollen oder nicht. Daran ist nichts freiwilliges.