vmem_t schrieb am 08.02.2021 12:02:
GordonHannes schrieb am 08.02.2021 09:33:
Das Grundgesetz regelt NUR den rechtlichen Anspruch des Asylantragstellers aber verbietet Deutschland natürlich nicht frewillig Asyl zu gewähren auch wenn durch ein sicheres Drittland eingereist wurde.
Die hier lebenden Einheimischen werden gezwungen fuer fremde Einwanderer aufzukommen ob sie wollen oder nicht. Daran ist nichts freiwilliges.
Die hier lebenden Einheimischen sind nicht Deutschland (der deutsche Staat).
Wie zu Zeiten des Sonnenkönigs gilt für unsere Regierungschefin: L'état c'est moi.
Also ist Merkel Deutschland und kann freiwillig Asyl gewähren. Und dafür wurde sie 2017 von den Repräsentanten der Mehrheit der hier lebenden Einheimischen sogar in ihrem Amt bestätigt (im Gegensatz zum Sonnenkönig, der seinen Job nur geerbt hat).