Ansicht umschalten
Avatar von aquadraht
  • aquadraht

mehr als 1000 Beiträge seit 17.11.2000

Sehr schlechtes Beispiel

Als die Royal Air Force ihre strategische Bomberoffensive flog, waren solche Angriffe durch das Kriegsvölkerrecht gedeckt. Das lag nicht zuletzt an Deutschland, das sich in den zwanziger und dreissiger Jahren gegen eine Luftkriegsordnung ähnlich der HLKO gesperrt hatte.

Diese Art der Kriegführung war gewiss grausam, übrigens von den Deutschen, schon im 1. Weltkrieg (Zeppeline, Gotha-Bomber) vorexerziert und im 2. Weltkrieg drastisch verschärft. Die RAF hatte mehr und bessere Flieger und nicht so viele Fronten. Dumm gelaufen für Nazideutschland.

Man kann das vom humanistischen Standpunkt missbilligen, und das wurde auch getan, und es gab schon 1947 Genfer Konventionen, die diese Art der Kriegführung als völkerrechtswidrig erklärten, die dann von den USA in ihren Vernichtungskriegen in Korea und Vietnam gleichwohl praktiziert wurden. LeMay war in der Tat ein Kriegsverbrecher und Massenmörder.

Naja, vors Kriegsgericht kam er natürlich so wenig wie es Obama wegen seiner Drohnenmorde wird.

a^2

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.08.2016 22:54).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten