Sir Henry II. schrieb am 05.08.2022 16:59:
Sie wurde aber nicht für den Besitz, sondern für die versuchte Einfuhr verdonnert - das gibt in jedem Land der Welt nochmal einen Extrazuschlag. Und sie hat es gestanden! Ansonsten kann sie ja auch den Instanzenweg gehen - auch den gibt es in Russland. Sogar noch einfacher als hierzulande, wo unter Missachtung der EMRK zum Beispiel ab LG Anwaltszwang besteht.
Und damit willst Du dann die 9.5 Jahre Lagerhaft erklären... Schau Dir einfach mal den Link mit der "normalen" Vorgehensweise in Russland bei Vergehen dieser Art an bevor Du wieder in den "Ich entschuldige Russland alles" Modus verfällst :-)