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Avatar von auf_der_hut
  • auf_der_hut

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

Re: Energieknappheit und Sanktionen

Ich präzisiere: Es gibt keine Sanktionen gegen Energielieferungen. Die genannte Verordnung richtet sich u.a. gegen die Ausfuhr technischer Ausrüstung für die Öl- und Gasindustrie.

"Technologien gemäß Anhang II ... dürfen nur mit vorheriger Genehmigung ... an Russland ... ausgeführt werden."

Die Verordnung ist bereits seit 2014 in Kraft. Das hat aber z.B. beim Bau von NS-2 anscheinend nicht gestört und auch die weitgehende Übernahme der deutschen Gas-Infrastruktur durch Gasprom nicht verhindert. Und jetzt will man dem staunenden Publikum plötzlich weismachen, man könne leider kein Gas mehr liefern, weil eine einzige Turbine unter Sanktionen fällt, die seit 8 Jahren in Kraft sind ? Wer soll das glauben?

Für die berühmte Turbine in Mühlheim, von der offensichtlich 80% der russischen Gasexporte nach Deutschland abhängen, obwohl noch mindestens fünf weitere vorhanden sind, liegt selbstverständlich eine Ausfuhrgenehmigung vor.

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