hakre schrieb am 06.08.2022 14:58:
Und falls die Rückreise nach Bayern gehen sollte, hier lohnt es sich ebenfalls Erkundigungen vorher einzuholen. Es muss ja nicht gleich Lager drohen um unangenehm zu sein.
Eben. Und deshalb sind eben 9 Jahre Lagerhaft wegen der Einfuhr einer geringen Menge Cannabis für den persönlichen und medizinisch indizierten Gebrauch nichts anderes als ein politisches Terrorurteil.