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  • Kritik77

730 Beiträge seit 08.07.2016

Krim-Sezession - nach ukr. Verfassung möglich - war Antwort nicht Ursache.

Das Recht auf Sezession der Krim stand in der ukrainischen Verfassung.
Die völkerrechtswidrig - gegen alle vorhandenen Gesetze - von einem ukrainischstämmigen Vertrauten Chruschtschow des Georgiers Stalin 1954 der Ukraine "geschenkten" russischen Krim, hat nach dem Zerfall der Sowjetunion sich vor (!) der Ukraine für selbstständig erklärt. Mit über 90%.
Die Ukraine hat dann - nach der eigenen Sezession - weitgehende Zugeständnisse gemacht: Krim als Sonderverwaltungszone mit eigenem Parlament und eigenem Präsidenten, und einem in der Verfassung verankerten Sezessionsrecht!
Deshalb hat in einer neuen Abstimmung eine knappe Mehrheit für die Ukraine gestimmt.
Und diese Privilegien waren mit dem Putsch 2014 unter Mitwirkung von Rechtsradikalen und dem ersten Beschluss gegen die russische Sprache, gefährdet.

Die Sezession war in der ursprünglichen Verfassung absolut, in der 2014 gültigen nur mit Abstimmung im ganzen Land möglich. Da aber in Kiew keine legale Regierung vorhanden war - "Übergangspräsident" Turtschinow war gar nicht gewählt, MP Jazenjuk hatte in freien Wahlen gegen Janukowitsch mit 6,69% verloren - konnte die verfassungsmäßige Sezessionsabstimmung nicht durchgeführt werden.
Vgl.:
Der Jurist und frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Gauweiler zu Kosovo und Krim-Sezession: "Schröders Vergleich mit dem Nato-Krieg im Kosovo ist sogar eher schmeichelhaft, da Russland die Krim nicht, wie die Nato den Kosovo, bombardiert und zahllose gegnerische Soldaten getötet hat, keine Brücken und Botschaftsgebäude zerstörte und auch keine Eisenbahnen durch Raketenbeschuss zum Entgleisen gebracht hat." (Mü.Merkur)

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