oder hunderte Liter Schnaps.
Vo daher gilt zu 100% selbst freiwillig ausgesucht.
Sich wider beserem Wissen alkoholkrank zu saufen durch maximalen Missbrauch ist asozial.
Für jede Versicherung oder Sozialwerk gilt, die Pflicht möglichst durch Umsicht Schäden zu vermeiden.
Und für Alkoholkrank ist das sehr einfach, nicht mit Extremsuff anfangen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.10.2021 16:45).