Ansicht umschalten
Avatar von Hollemann-Wieberg
  • Hollemann-Wieberg

mehr als 1000 Beiträge seit 29.04.2022

Hausdurchsuchungen sind schweren Straftaten vorbehalten ...

... ansonsten sind es extralegale Disziplinierungen. Man könnte in der Tat auch einmal überprüfen ob sich der anordnende Richter nicht einer Rechtsbeugung schuldig gemacht hat. Die richterliche Freiheit ist nicht grenzenlos. Verstößt eine solche Anordnung gegen rechtliche Grundlagen dann kann es auch für Richter dumm laufen.

Das Problem ist aber das man dazu eine Anzeige machen muß die ein weisungsgebundener Staatsanwalt verfolgen muß. Spätestens da darf man mit dem Lachen anfangen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten