Und dies nach 30, 40, 50 Erwerbsjahren.
Man könnte die Ausgleichszahlung dann auch gleich Sozialhilfe nennen, denn die Ost-Rentner bekommen ja angeblich ihnen nicht zustehende Renten, weil sie in die "Rentenkasse" nichts eingezahlt haben.
In die Rentenkasse haben aber auch die West-Rentner nichts eingezahlt. Ihre Beiträge, die man auch Steuern hätte nennen können, wurden zur Finanzierung der seinerzeitigen Renten benutzt.
Fazit: Die Ost-Rentner haben in gleicher Weise Anspruch auf eine ordentliche Rente aus den Kassen der deutschen Rentenversicherung wie die West-Rentner. Mit ihrer Arbeitsleistung haben die heutigen Ost-Rentner für den Unterhalt der seinerzeitigen Rentner-Generation gesorgt. Ihre Renten werden finanziert durch die Beiträge der heute Erwerbstätigen, aus Ost und West.