Gerade im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Neben der verbesserten Honorierung der Zeiten der Kindererziehung, wurden auch die sogenannten Zurechnungszeiten verlängert. Dies führt dazu, dass Menschen, die vor Erreichen der Altersgrenze erwerbsgemindert werden, höhere Renten wegen Erwerbsminderung erhalten.
Nicht zuletzt der neu eingeführte Grundrentenzuschlag führt dazu, dass langjährige Einzahler einen Zuschlag erhalten, der ihre Rente deutlich über das Niveau der Grundsicherung anhebt.
Das mögen zwar alles keine großen Sprünge sein, aber zumindest Schritte in die richtige Richtung, welche die Situation der Bezieher kleiner Renten verbessert.
Allerdings stehen uns allen die richtig schweren Jahre noch bevor.