Der Geschäftsführer eines Rentenversicherungsträgers ist Beamter mit einer regulären B-Besoldung. Über dessen Gehalt lacht jeder Geschäftsführer selbst einer kleinen gesetzlichen Krankenkasse.
Und die Ausgaben für die ehrenamtlich tätigen im Vorstand bzw. in der Vertreterversammlung sind äußert überschaubar.