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  • Elmot

126 Beiträge seit 17.07.2016

Re: Pflichten und Einschränkungen

Den Vergleichen vom Autor und auch Ihre Argumenten stimme ich nicht zu!

Wer am Verkehr teilnehmen will, lernt als 1.§
"Vorsicht UND gegenseitige Rücksichtnahme"

Man achtet also auf sich selbst UND andere.

Man "darf" z.B. nur noch Motorrad mit Helm oder im Auto mit Gurt (etc.) fahren.
Diese Sicherheitsmaßnahmen verhindern nicht, daß ich oder andere aus Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Unfall bauen kann.
Sie helfen lediglich die Folgen dieses Handelns abzumildern.

Das ist bei einer Infektionskrankheit auch so:
Hygiene (Infektionsvermeidung) steht immer VOR der Folgenabmilderung durch z.B. Impfen.

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