Bratapfelkuchen schrieb am 10.11.2021 07:10:
Es gibt ... weder eine Freiheit, Leib und Leben anderer Menschen mutwillig zu gefährden oder zu schädigen, noch gibt es eine Freiheit, die Freiheit anderer Menschen ohne gute Gründe wesentlich einzuschränken. Noch gibt es eine Freiheit, nur auf Grundlage persönlicher weltanschaulicher Ansichten das öffentliche Leben auf Dauer lahmzulegen.
Bei einer Impflicht schränkt man aber die Freiheit derer ein, die sich nicht impfen lassen wollen.
Und angesichts der Wirksamkeit der Impfung ist eine Einschränkung des öffentlichen Lebens auf Dauer nicht angezeigt.
Argumentum a contrario: Impfung unwirksam --> Impfpflicht rechtswidrig.
Die Impfungen sind aber wirksam, daher geht dieser Argumentationsversuch ins Leere. Ob eine Impfpflicht rechtswidrig ist, soll dann das BVerfG entscheiden. Apropos Gericht, was macht eigentlich die Sammelklage gegen Drosten?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.11.2021 10:01).