murdock01 schrieb am 12.04.2023 20:50:
Normativ schrieb am 12.04.2023 16:28:
Das ist nicht nur schwach, dass ist unterirdisch. Beitragsbemessungsgrenze ist die letzte Schallmauer. Trotzdem zahle ich bereits 900 € pro Monat. Ein Flüchtling aus der Ukraine ist dem Staat nur 100 € Wert. Spoileralarm: Mein Gehalt ist nicht 9 mal so hoch wie das Bürgergeld.
Aha, hmm, so so. 900€ KV-Beitrag?
Dann solltest du mal schnell deine Krankenkasse wechseln, die ziehen dich beim Zusatzbeitrag mit über 10% über den Tisch.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der KV liegt bei 4987,50€, das sind (ohne Zusatzbeitrag) 728,17€ (14.6%), von denen An und AG jeweils die Hälfte (also 364,09€) tragen. Dazu kommt dann noch beim AN der Zusatzbeitrag, der liegt in deinem Fall also bei 535,91 € (10,74%).
Könnte es sein, dass du hier einen vom Pferd erzählst?Edit: Sorry, auch der Zusatzbeitrag wird seit 2019 zwischen AN und AG geteilt. Das ändert aber nichts am grundlegenden Rat, schnellstens die Kasse zu wechseln, bei einem Zusatzbeitrag von 10,74% tragen AN und AG jeweils 5,37%, das ist weitab von Gut und Böse (oder auch nur der Realität) - gelle?
ja, natürlich erzählt der einen vom Pferd. Entweder rechnet er da ganz dezent die Pfelgeversicherung mit 'rein, oder er ist selbständig freiwillig in der GKV versichert und zahlt den Zusatzbetrag für das Krankengeld vor dem 42. Krankheitstag. Beides sind aber andere Leistungen als die GKV.